Sie wurden von den Zollbeamten bei Kontrollen entdeckt und wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Marken- und das Geschmacksmustergesetz beschlagnahmt.
Die Prüfung durch die Sachverständigen der betroffenen Rechteinhaber bestätigte, dass es sich hier um gefälschte Produkte verschiedener Handyanbieter handelte. Für einen der deutschen Reisenden endete die Reise nicht nur mit dem Verlust seiner mehr als 1.700 Handyschalen, gegen den Geschäftsinhaber eines Handyladens wurde Strafantrag gestellt und beim zuständigen Amtsgericht ein Strafbefehl von 40 Tagessätzen erwirkt.
Quelle: www.zoll.de