02.07.2007
Schluss mit fettarm, zukerfrei und vitaminreich
Mit dem Stichtag 1. Juli gilt die EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben über Nahrungsmittel, den "Health Claims". Wenn ein Hersteller über sein Produkt etwa behauptet, dass es das Immunsystem stärkt, muss er dies nun wissenschaftlich nachweisen, um damit werben zu dürfen. Aber auch Hinweise wie "fettarm" oder "vitaminreich" dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn sie nicht belegt werden können.
Mit der Verordnung ist in der gesamten EU festgelegt, wann ein Produkt mit Prädikaten wie "fettarm", "zuckerfrei" und ähnlichem beworben werden darf. So ist die Bezeichnung "fettarm" nur zulässig, wenn das Produkt bei festen Lebensmitteln weniger als drei Gramm Fett auf hundert Gramm enthält. Bei flüssigen Lebensmittel liegt die Grenze bei 1,5 Gramm auf hundert Gramm.