Bereits im Juli wurde die Sendung beim Zollamt abgefangen. Die Schuhe sollten in einem speziellen Zollverfahren ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in die Niederlande transportiert werden. Die Zollbeamten hegten bei der Einfuhrkontrolle jedoch Zweifel an der Echtheit der Ware und gaben die Sendung nicht zur weiteren Beförderung frei. Diesen Dienstag überzeugte sich nun ein Vertreter des Rechteinhabers vor Ort davon, dass es sich bei den Schuhen tatsächlich um Fälschungen handelt.
Immer wieder beschäftigt der Markenschutz die Zollbehörden. So wurden beispielsweise dieses Jahr beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn schon rund 800 DVDs wegen nicht erfolgter Lizenzzahlungen aus dem Verkehr gezogen. In einem anderen Fall wurden rund 1,3 Millionen Tabletten zurückgehalten, da der Einführer keine Zulassung des Rechteinhabers für den deutschen Markt hatte. Nach Zahlung einer Sicherheit konnten die Tabletten freigegeben werden.
Quelle: www.zoll.de