Es sei nicht abzusehen, in welcher Form die Sicherheitskräfte auf weitere Menschenansammlungen reagieren werden. Die Anwendung von Gewalt an Touristen sei dabei nicht auszuschließen. Die Militärregierung habe alle weiteren Demonstrationen verboten und eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr verhängt, gab das Auswärtige Amt am Mittwoch bekannt.
Reisenden werde dringend geraten, die Ausgangssperren zu beachten und sich von Protestzügen und anderen Menschenansammlungen fernzuhalten. Beim Besuch buddhistischer Kultstätten sollten Reisende große Umsicht walten lassen.
Reisenden werde außerdem empfohlen, sich ständig über die Lage unterrichtet zu halten. In einigen Gebieten an den Grenzen zu Thailand und Indien sind weiterhin Rebellenarmeen aktiv, die mit der Zentralregierung von Myanmar bislang kein Waffenstillstandsabkommen geschlossen haben. Es ist nicht auszuschließen, dass Reisende in diesen Konfliktregionen zu Opfern von Entführungen durch Aufständische werden können. Es wird daher zu besonderer Vorsicht geraten. Reisende sollten unbedingt die Empfehlungen ihrer Reiseleitung beachten und ggf. örtliche Ausgangssperren einhalten.
Der Versuch einer Kontaktaufnahme mit Oppositionsgruppen kann zu Repressalien, Verhaftung oder sofortiger Abschiebung führen. Auch gegenüber Ausländern können Haftstrafen von 5 Jahren und mehr für die Teilnahme an öffentlichen Demonstrationen gegen die Militärregierung bzw. gegen die politischen Verhältnisse im Lande verhängt werden.
Auf innermyanmarischen Flugrouten sollte die Fluggesellschaft Myanma Airways (nicht identisch mit Myanmar Airways International) aus Sicherheitsgründen gemieden werden. Die Flugzeuge der Myanma Airways genügen nur bedingt internationalen Sicherheitsstandards. Seit 1998 sind drei ihrer Maschinen verunglückt.
Reisen zu den touristischen Hauptzielen Rangun, Bagan, Mandalay und Inle-See sind im Regelfall jederzeit möglich. Bei allen anderen Reisezielen sollte vorher von einem erfahrenen Reisebüro geprüft werden, ob die Reise (Ziel, Route, Transportmittel) erlaubt ist. Das myanmarische Innenministerium gibt hierzu entsprechende Anweisungen in unregelmässigen Abständen heraus, die allerdings von den lokalen Behörden nicht immer befolgt werden.
Quelle: www.auswaertiges-amt.de