10.06.2008

Einigung: Einheitliche Arbeitszeiten in der EU

Einigung: Einheitliche Arbeitszeiten in der EUNach jahrelangem Streit haben sich die 27 Arbeitsminister der Europäischen Union endlich auf einheitliche Arbeitszeiten geeinigt. Die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten einigten sich in der Nacht zum Dienstag in Luxemburg auf gemeinsame Regeln, mit denen Arbeitnehmern eine Arbeitszeit von mehr als 48 Wochenstunden ermöglicht wird und mit denen Zeitarbeiter geschützt werden sollen, wie der slowenische EU-Vorsitz mitteilte.






Die EU-Staaten haben ihren jahrelangen Streit um Höchstarbeitszeiten und die Gleichstellung von Zeitarbeitern beigelegt. In einem Verhandlungs-Marathon beschlossen die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten im siebten Anlauf die bis zuletzt umstrittenen Richtlinien zur Arbeitszeit und Zeitarbeit. Mitgliedstaaten einigten sich in der Nacht in Luxemburg nach langwierigen Beratungen auf gemeinsame Regeln, die unter bestimmten Bedingungen eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von derzeit 48 auf bis zu 65 Wochenstunden ermöglichen, wie der slowenische EU-Vorsitz mitteilte. Zeitarbeiter sollen künftig wie Festangestellte behandelt werden. Zeitarbeiter bekommen nach der EU-Richtlinie künftig in einem Betrieb vom ersten Arbeitstag an die gleichen Rechte wie dessen feste Beschäftigte

Die durchschnittliche maximale Wochenarbeitszeit liegt nach der Einigung wie bisher grundsätzlich bei 48 Stunden. Indes ist es auch künftig erlaubt, mehr zu arbeiten, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Dies hatte Großbritannien gefordert, um bei hohem Arbeitsaufkommen im Gegenzug für später gewährte zusätzliche Freizeit länger arbeiten zu können. Die maximale Stundenzahl ist künftig aber auf 65 begrenzt - bislang waren es 78 Stunden. Mittels Tarifvereinbarungen kann diese Höchstgrenze sogar noch weiter überschritten werden.

Auch der Umgang mit Bereitschaftsdienst wurde scharf diskutiert und spielt somit in der neuen Richtlinie zur Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Künftig soll zwischen „aktivem“ und „inaktivem“ Bereitschaftsdienst unterschieden werden. Als „inaktiv“ gilt beispielsweise ein Bereitschaftsarzt, wenn er im Krankenhaus schläft. Diese Phasen sollen künftig nicht mehr als Arbeitszeit geltend gemacht werden können.

Spanien und kleinere Länder übten heftige Kritik an der Arbeitszeitrichtlinie. „Das ist ein Rückschritt bei den sozialen Richtlinie“, sagte Spaniens Minister Celestino Corbacho. Der Kompromiss sollte eigentlich Schutz und Sicherheit für die Arbeitnehmer in der EU gewährleisten, aber auch Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung schaffen. Das europäische Parlament muss die beschlossenen Richtlinien noch formal absegnen.




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