16.06.2008

Schmerzmittel mit Paracetamol werden teilweise rezeptpflichtig

Schmerzmittel mit Paracetamol werden teilweise rezeptpflichtigAb dem 1. April 2009 werden Schmerz- und Fiebermittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind. Dieser neuen Regelung hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. "Richtig angewendet ist Paracetamol ein empfehlenswertes Schmerz- und Fiebermittel und auch für Kinder weiterhin geeignet. Die Höchstdosis darf aber nicht überschritten werden. Um Nebenwirkungen zu vermeiden, sollten Patienten die Beratungsangebote der Apotheken noch besser nutzen als bisher", sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.






"Richtig angewendet ist Paracetamol ein empfehlenswertes Schmerz- und fiebersenkendes Mittel und auch für Kinder geeignet. Die Höchstdosis darf aber nicht überschritten werden. Um Nebenwirkungen zu vermeiden, sollten Patienten die Beratungsangebote der Apotheken noch besser nutzen als bisher", sagt Apotheker Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Leberschäden sind möglich, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig mehr als 10 bis 12 Gramm oder über einen längeren Zeitraum mehr als 7,5 Gramm Paracetamol täglich einnimmt. Diese Grenzwerte sind bei Kindern geringer. Zudem ist Paracetamol in einigen Kombinationsmedikamenten enthalten, es kann dadurch zu unbeabsichtigten Überdosierungen kommen. Grundsätzlich sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als an zehn Tagen pro Monat eingenommen werden. Alle Schmerzmittel unterliegen aus Gründen des Verbraucherschutzes der Apotheken- oder Verschreibungspflicht. Außerdem wurden aus Sicherheitsgründen die offiziellen Dosierungsempfehlungen für Paracetamol vor kurzem nach unten korrigiert. Schulz: "Patienten sollten sich vor allem bezüglich der richtigen alters- bzw. körpergewichtsabhängigen Dosis in der Apotheke informieren."


Paracetamol fehlt in kaum einer Hausapotheke. In Büroschubladen findet man das Schmerzmittel wie auch in Damenhandtaschen. Dass sowas zu akutem Leberversagen führen kann - vielleicht sogar zum Tod? Bevor jetzt Angst und Panik herrscht, sei gesagt: Nicht die gelegentliche Einnahme ist das Problem. Die Gefahr besteht in der Überdosierung, so haben Wissenschaftler herausgefunden. Das wirkliche Problem ist: Mittel wie Paracetamol gegen Kopfweh werden eingeworfen wie Pfefferminz gegen Mundgeruch. Unbekümmert übt sich der Verbraucher in der Selbstmedikation.

Schmerzmittel sollten nur nach einer individuellen Beratung durch den Apotheker eingenommen werden. „Schmerzmittel werden häufig unkritisch angewendet – teilweise mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit“, warnt Apotheker Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Alle Schmerzmittel unterliegen der Apothekenpflicht. Deshalb sollten sich Verbraucher in der Apotheke auch zu vermeintlich harmlosen Wirkstoffen beraten lassen. “ Das gilt besonders für Kinder, Schwangere oder Stillende, wenn Krankheiten wie Asthma oder Leberschäden bestehen oder wenn gleichzeitig andere Arzneimittel eingenommen werden.

Auch bei rezeptfrei erhältlichen Wirkstoffen sind Nebenwirkungen und Gegenanzeigen zu beachten. Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen oder Diclofenac können Magen und Darm schädigen. Paracetamol ist auch in einigen Kombinationsmitteln gegen Erkältungen enthalten, so dass es bei gleichzeitiger Einnahme verschiedener Arzneimittel zu einer unbeabsichtigten Überdosierung mit Leberschäden kommen kann. Unabhängig vom Wirkstoff sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Empfehlung nicht länger als drei Tage hintereinander und höchstens an zehn Tagen pro Monat eingenommen werden.




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