02.07.2008

Neue Kneipenkultur: Das Rauchverbot gilt

Neue Kneipenkultur: Das Rauchverbot giltDas Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten gilt nun in ganz Deutschland. Als letzte Bundesländer setzten Nordrhein-Westfalen und Thüringen ihre Nichtraucherschutzgesetze in Kraft. Nun also darf also in der ganzen Republik über das Verbot gejammert werden. (Kommentar)






Denn Raucher sagen: Schankräume ohne Aschenbecher, das ist wie Wimbledon ohne Rasen. In den USA ist nahezu jedes Restaurant oder jede Bar absolut rauchfrei. Wer rauchen will, geht vor die Tür. Das wird auch in den britischen Pubs akzeptiert. Das ist in Italien und Spanien zur Gewohnheit geworden. Wohl niemand der betroffenen Raucher ist damit glücklich. Am Stammtisch herrscht somit nun dicke Luft. Trotz des Erfolgs solcher Gesetze in ganz Europa stellt sich allerdings die grundsätzliche Frage, ob man Menschen zu ihrem Glück oder - in diesem Fall - zu einem gesünderen Leben zwingen darf.

Die schönsten Dinge verkommen schließlich erst dann, wenn sie zur Sucht werden. Das Rauchverbot aber trifft den Genießer gleichermaßen wie den Abhängingen und Kranken. Die Befürworter des Nichtraucherschutzgesetzes sagen, freiwillige Appelle an die Gastwirte hätten nicht funktioniert. Das ist sogar zum größten Teil richtig. Aber muss man deshalb gleich das Kind mit dem Bade ausschütten oder, um im Bild des Rauchens zu bleiben, die Zigarette an ihrem Filter anzünden?

Es wäre doch schon viel erreicht, wenn die Wirte verpflichtet wären, am Eingang zu ihrer Gaststätte deutlich darauf hinzuweisen, ob hier geraucht oder nicht geraucht wird. Zumindest würde eine solche Einschränkung der kleinen Kneipe an der nächsten Straßenecke vermutlich das Überleben ermöglichen. Dass es hier tatsächlich um die Existenz geht, zeigt eine Untersuchung in Hessen, wo schon seit dem 1. Oktober 2007 in allen Gaststätten ein Rauchverbot gilt. Von den Kneipen, die nur über einen Gastraum verfügen, meldet jede fünfte einen Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent. Wer eine solche Kneipe betritt, weiß, was ihn erwartet. Das Gleiche gilt für den, der hier arbeitet. Es wäre gut, wenn die Parlamentarier noch einmal ihre Köpfe rauchen ließen und die Einraum-Gaststätten aus dem Gesetz wieder herausnähmen. Das wäre ein gute Alternative zu den »Raucherclubs«. Diese schießen nun überall in den Städten aus dem Boden - fast so wie im Garten das kleinblättrige Knopfkraut, besser noch unter dem Namen »Franzosenkraut« bekannt. Es gibt auch ein Recht auf Geselligkeit. Sind aber die Nikotinschwaden erst verweht, kann es sein, dass der Stammtisch für immer verschwunden sein wird.

Das Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten gilt nun also in ganz Deutschland. Als letzte Bundesländer setzten Nordrhein-Westfalen und Thüringen ihre Nichtraucherschutzgesetze in Kraft. Das strengste Rauchverbot gilt in Bayern. Das Qualmen ist dort in Gaststätten ausnahmslos verboten. Alle anderen Länder erlauben das Rauchen in einem geschlossenen Nebenraum einer gastronomischen Einrichtung. Mit den Gesetzen haben die Länder öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude grundsätzlich zu rauchfreien Zonen erklärt. Dazu gehören Behörden, Schulen und Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Flughäfen und Krankenhäuser.

In einigen Ländern wie in Sachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hängt der blaue Dunst allerdings weiterhin in der Luft kleiner Kneipen. Die Landesverfassungsgerichte haben das Rauchverbot auf Antrag von Wirten vorläufig aufgehoben, weil die Regelung möglicherweise die Existenz ihrer Einraum-Kneipen bedroht. Rauchen ist noch dort erlaubt, wo ausschließlich der Eigentümer bedient. Beim Verstoß gegen das Rauchverbot in allen anderen Bereichen drohen hingegen teils hohe Bußgelder. Während in Sachsen bis zu 5000 Euro fällig werden könne, sind es in Hamburg oder Thüringen maximal 500 Euro.




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