30.07.2008
Verfassungsgericht: Richter kippen Rauchverbot
Das höchste Gericht Deutschlands hat am Mittwoch ein Grundsatzurteil zum Nichtraucherschutzgesetz verkündet. Ab sofort darf bundesweit in Ein-Raum-Kneipen wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Rauchverbote in beiden Ländern für verfassungswidrig. Bis 2009 müssen die Länder eine Neuregelung erarbeiten
In Einraumkneipen in Berlin und Baden-Württemberg darf bis Ende 2009 wieder geraucht werden: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stufte die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutzgesetzen der beiden Länder als verfassungswidrig ein. Ebenso erfolgreich war die Klage von Diskothekenbetreibern aus Baden-Württemberg. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem den Grundsatz der Gleichbehandlung an. Die Entscheidung hat Signalwirkung für zwölf weitere Bundesländer mit ähnlichen Regelungen.
Schankräume ohne Aschenbecher, das ist wie Wimbledon ohne Rasen. So denken zumindest Liebhaber des blauen Dunstes über das Rauchverbot. Nun gibt es Grund zur Freude für Raucher und Gastronomen: Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot gekippt, da es die massiven Umsatzeinbußen der Gastronomie bei seiner Entscheidung berücksichtige. Das Gastgewerbe sei durch Umsatzrückgänge von bis zu 30 Prozent existenziell betroffen, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, Ingrid Hartges.
Laut Urteil müssen sich die Länder nun entscheiden zwischen einem strikten Rauchverbot ohne jegliche Ausnahmen oder einer milderen Regelung, die aus Gerechtigkeitsgründen auch Ausnahmen für Wirte von Einraumkneipen ermöglicht. Die klagenden Gastwirte aus Berlin und Tübingen würden ansonsten ungerecht behandelt, weil sie im Gegensatz zu größeren Gaststätten keinen abgetrennten Raucherraum einrichten könnten und deshalb erhebliche Umsatzbußen erleiden, urteilte das Gericht. Die Länder müssen nun bis 2010 eine "ausgleichsgerechte" Neuregelung finden. Dabei seien sie nicht gehindert, auch ein "striktes ausnahmsloses Rauchverbot" in allen Gaststätten wie in Bayern zu verhängen.
Nach den Maßgaben der Verfassungshüter darf in der Übergangszeit bis Ende 2009 allerdings nur in solchen Einraumkneipen geraucht werden, deren Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter ist, die keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Zudem muss die Kneipe am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Das Gericht erlaubte zudem Diskothekenbetreibern in Baden-Württemberg, abgetrennte Raucherräume einzurichten, wenn dort keine Tanzflächen sind und nur Gäste ab 18 Jahren eingelassen werden.
Dass es tatsächlich um die Existenz einiger Kneipen geht, zeigt eine Untersuchung in Hessen, wo schon seit dem 1. Oktober 2007 in allen Gaststätten ein Rauchverbot gilt. Von den Kneipen, die nur über einen Gastraum verfügen, meldet jede fünfte einen Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent.