23.03.2007

Zollfahnder beschlagnahmen Produkte auf der CeBIT

Zollfahnder beschlagnahmen Produkte auf der CeBITDie weltweit größte Hightech-Messe werden nicht alle Aussteller in guter Erinnerung behalten, einige bekamen auch in diesem Jahr Besuch von der Zollfahndung.






Rechtsanwälte einer namhaften Firma hatten auf der Messe Lizenzvergehen bei Produkten der von ihnen vertretenen Firma festgestellt und Strafanträge gegen die betroffenen ausländischen Firmen bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt. Gegen die Inhaber dieser Firmen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Patentgesetz eingeleitet und das Zollfahndungsamt Hannover mit den Ermittlungen beauftragt.

Das Amtsgericht Hannover erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft 37 Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse für die in den Messehallen befindlichen Ausstellungsstände. Die Durchsuchungsmaßnahmen wurden von jeweils 19 Zollfahndungsbeamten in dem Zeitraum von 15. März bis 20. März 2007 durchgeführt. Dabei wurden auf den Messeständen eine Vielzahl von patentrechtlich geschützten Produkten, wie Multimedia Systeme, Player, DVD Recorder, Navigationssysteme, TV-Geräte, DVB-T-Receiver alle mit MP3- bzw. MP4-Funktionen vorgefunden und sichergestellt.

In drei Fällen füllten die Aussteller nach den abgeschlossenen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen ihren Stand mit unter das Patentrecht fallenden Produkten wieder auf. Daraufhin erfolgten mit erneut ergangenen Durchsuchungsbeschlüssen weitere Sicherstellungen.

Den Verantwortlichen der betroffenen Firmen wird vorgeworfen, nachgemachte bzw. scheinbar echte Produkte der Unterhaltungselektronik mit MP3-Funktionen ohne gültige Lizenz nach Deutschland verbracht und diese auf der CeBIT ausgestellt und vertrieben zu haben. Diese Handlung steht nach dem Patentgesetz unter Strafe und sieht bei gewerbsmäßigem Handeln eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Quelle: www.zoll.de



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